KOSTENÜBERNAHMEN VON PRIVATEN-
UND GESETZLICHEN KRANKENKASSEN

Die Abrechnung für Privatkassen und über die Heilpraktiker-Zusatzversicherung erfolgt nach Gebührenordnung für Heilpraktiker
(GeBüH). Durch meine Ausbildung und die Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) bin ich von einigen Krankenkassen als Therapeut anerkannt. Das ermöglicht Ihnen eine reibungslose Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse – sofern diese die osteopathische Behandlung bezuschusst.

In einigen Fällen brauchen Sie eine ärztliche Empfehlung. Bitte fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und wenn nötig, welche ärztliche Unterlagen für die Abrechnung nötig sind.